M8 – Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz. Zur Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen:
- Rechtsgrundlagen
- Einordnung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
- Akteure im Arbeitsschutz und deren Zusammenwirken
- Gefahren und Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorbeugung von Unfällen
- Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung / PSA
- Erste Hilfe
- Brand- und Explosionsschutz
Der zeitliche Umfang beträgt insgesamt 16 Stunden, aufgeteilt in 8 Stunden theoretische Grundlagen und 8 Stunden betriebsspezifische praxisbezogene Arbeit. Die Durchführung kann in zwei Blöcken erfolgen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesplittet werden; pädagogisch und methodisch sinnvolle Schulungseinheiten sind zu beachten. Die Schulung kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.