M2 – Erstellung von Betriebsanweisungen nach BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BioStoffV
Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Einbezogen sein sollten auch der Sach- und Umweltschutz. Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben in einschlägigen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in den Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern zu berücksichtigen.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Ihre Nichterstellung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Daher ist die Schriftform zur Dokumentation zu empfehlen, sofern sie nicht ohnehin per Gesetz gefordert ist.
Schriftliche Betriebsanweisungen haben folgende Vorteile:
- Die wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte werden zusammengefasst.
- Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
- Die Mitarbeiter/innen können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
- Darüber hinaus besteht für den Unternehmer/die Unternehmerin durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben eine höhere Rechtssicherheit.
Eine besondere Form der Betriebsanweisung verlangt die Gefahrstoffverordnung, wenn im Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Unsere Leistungen:
Wir erstellen Betriebsanweisungen entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.