M16 – Ausbildung Bediener und Auffrischung: Flurförderzeuge

Zum Bedienen von Flurförderzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nachweisen können.
Die Ausbildung vermittelt die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse, die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.
Die Theorie beinhaltet einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften sowie Aspekte des sicheren Umgangs mit den Fahrzeugen und den zu transportierenden Gegenständen.

Im praktischen Teil werden Sie umfassend im sicheren Führen eines Gabelstaplers unterwiesen. Der zeitliche Umfang der Ausbildung beträgt 8 Stunden. Sie schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderzeugen als Nachweis der Befähigung ausgehändigt.