M13 – Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten
Defekte elektrische Arbeitsmittel können sowohl eine Gefahr für die damit arbeitenden als auch für die in der Nähe befindlichen Personen sein. Außerdem können sie den Betriebsablauf stören. Durch Wiederholungsprüfungen soll sichergestellt werden, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Geräte keine Gefahr für die Benutzer oder die Umgebung besteht.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine im Betrieb verwendeten elektrischen ortsveränderlichen Geräte einer intervallmäßigen und regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.
Unter ortsveränderlichen Geräten versteht die DGUV I 203-070 zum einen ortsveränderliche elektrische Arbeitsmitteln, die innerhalb oder außerhalb des Unternehmens benutzt oder bereitgestellt werden. Hierzu zählen z.B. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. Vom Unternehmen geduldete private Elektrogeräte sind dem gleichgestellt; und zum anderen transportable elektrische Arbeitsmitteln, z.B. Baustellenkreissägen, Schweißgeräte.
Zum Prüfumfang einer wiederkehrenden Prüfung gehören die Prüfschritte
- Besichtigen,
- Messen,
- Erproben, Funktionsprobe,
- Bewertung der Einzelprüfungen,
- Vorgabe/Empfehlung des nächsten Prüftermins,
- Dokumentation der Prüfergebnisse.
Unsere Leistungen
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.