M4 – Begleitung von Arbeitsschutzausschüssen
In Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Fokus liegt dabei auf den Aspekten Gefährdungs- und Belastungsermittlung, Informationsaustausch, Organisation und Verbesserungsprozesse im Kontext des Arbeitsschutzes.
Dadurch soll die koordinierte Zusammenarbeit aller mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz befassten Stellen und die Unterstützung aller Verantwortlichen in Fragen Arbeits- und Gesundheitsschutz erreicht werden. Das Gremium kann Entscheidungen vorbereiten oder treffen sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz planen und koordinieren.
Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Unsere Leistungen:
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, begleiten Sie während der Sitzung, moderieren und leiten diese bei Bedarf.