M10 – Schulung von Evakuierungshelfern
Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierungshelfer zu benennen. Die notwendige Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie der Zahl der vorhandenen Brandschutzhelfer.
Zur Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Evakuierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Rettungskräfte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Der zeitliche Umfang des Theorieteils der Erstschulung beträgt ca. 2 Stunden; dieser kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden. Die Schulung wird abgerundet durch eine Objektbegehung und Situationsbewertung gemeinsam mit den Evakuierungshelfern unter Einbeziehung unternehmensspezifischer, praxisorientierter Aspekte.
Die Schulung kann mit der von Brandschutzhelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.