M5 – Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beurteilen. Dabei kommt dem Gefahrstoffverzeichnis eine wichtige Rolle bei, da es Auskunft gibt über die genutzten Gefahrstoffe, deren Einstufung sowie die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Darüber hinaus muss auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt verwiesen werden. Zusätzliche Angaben zu gefährlichen Eigenschaften von relevanten Inhaltsstoffen sind empfehlenswert.
Gefahrstoffverzeichnisse sind nicht nur für produzierende Unternehmen relevant; Farben, Lacke, Putz- und Reinigungsmittel können unter Umständen zu Gefahrstoffen gehören und müssen dokumentiert werden.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form geführt werden.

Unsere Leistungen

Wir erstellen Gefahrstoffverzeichnisse entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.