M15 – Prüfung von ortsfesten Regalen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zählen zu den Arbeitsmitteln Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen … einschließlich überwachungsbedürftige Anlagen. Regale werden hierbei den Anlagen zugerechnet. Daraus ergeben sich die vom Gesetzgeber geforderten Prüfpflichten:

  • Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Benutzung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
  • Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen

Unsere Leistungen

Wir prüfen Ihre ortsfesten Regale entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen. Bitte beachten Sie, dass wir keine statischen Berechnungen und Bewertungen vornehmen.