M14 – Prüfung von Leitern und Tritten
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel, und zu diesen zählen auch Leitern und Tritte, zu keinen Gefährdungen für die damit umgehenden Beschäftigten führen können. Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Unsere Leistungen
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.