Wer macht was?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt und berät Unternehmen bei der Durchführung und Einhaltung aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben regelmäßigen Betriebsbegehungen wird die komplette Arbeitssicherheitsorganisation in den Betrieben strukturiert und aktualisiert auf Basis von Verbesserungsvorschlägen. Unternehmen können externe Berater als Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen. Hierzu gibt es folgendes Leistungsspektrum:

  1. Sicherheitstechnische Grundbetreuung
  2. Betriebsspezifische Betreuung von Unternehmen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SiGeKo) übernimmt nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Als extern Beauftragter übernimmt er Aufgaben des Bauherrn im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Der Betriebsarzt betreut und untersucht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinisch und berät zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Unternehmen können den Betriebsarzt extern beauftragen.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmen bei der Verbesserung der allgemeinen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Zudem weisen sie auf sicherheitswidriges Verhalten hin und melden relevante Mängel oder Verstöße gegen die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Zu Sicherheitsbeauftragten können nur Beschäftigte des Unternehmens benannt werden.

Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um alle Belange rund um Themen wie Brandschutzsicherheit, Brandschutzordnung, Unterweisung der Beschäftigten, Brandgefährdungen am Arbeitsplatz und vieles mehr. Unternehmen können externe Berater als Brandschutzbeauftragte beauftragen.

Brandschutzhelfer übernehmen definierte Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und der Evakuierung. Zu Brandschutzhelfern können nur Beschäftigte des Unternehmens nach erfolgreichem Abschluss einer Brandschutzhelferausbildung benannt werden.

Evakuierungshelfer übernehmen definierte Aufgaben bei Evakuierungen von Gebäuden im Gefahrenfall. Zu Evakuierungshelfer können nur Beschäftigte des Unternehmens nach erfolgreichem Abschluss einer Evakuierungshelferausbildung benannt werden.

Betriebliche Ersthelfer sind verantwortlich, bei Unfällen erste Hilfe zu leisten und dem Rettungsdienst alle notwendigen Informationen über den Sachverhalt mitzuteilen. Zu betrieblichen Ersthelfern können nur Beschäftigte des Unternehmens nach erfolgreichem Abschluss einer Erste-Hilfe-Ausbildung bestellt werden.