Von: Volker Podzimek, Geschäftsführer fqg Transfer Gesellschaft mbH, und Tino Wolf, Geschäftsführer Expert People Management GmbH

Sinkende Inzidenzzahlen, steigende Impfquoten, optimistische Wirtschaftsprognosen und die Versprechen der Politik, die Wirtschaft mit den Folgen der Pandemie nicht allein zu lassen, geben vielfach Grund zur Hoffnung. Momentan sind es jedoch immer noch die Einschränkungen durch die Schutzmaßnahmen, unterbrochene Lieferketten oder Zurückhaltung bei den Kunden aufgrund unsicherer Perspektiven, die Selbstständige und Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage bringen können. Für den Fall, dass die Lage eines Unternehmens so kritisch ist und ein Personalabbau unvermeidbar wird, möchten wir Ihnen heute ein Instrument zur Bewältigung von derartigen Krisen vorstellen: Transfermaßnahmen.

Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter im großen Stil entlassen muss, ist das für alle Seiten eine schwierige Situation. Während sich die Beschäftigten vor allem um ihre berufliche Zukunft betrogen fühlen, hat das Unternehmen die komplizierte Aufgabe, den Trennungsprozess sowohl sozialverträglich als auch kostengünstig, schnell und konfliktarm zu gestalten. Hier setzen sogenannte Transfermaßnahmen an. Der §110 SGB III definiert diese als „alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen.“

Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch einen schnellen Transfer der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers aus dem gegenwärtigen Betrieb auf einen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen (Job-to-Job-Prinzip). In der Regel finden dabei Förderungen durch die Agentur für Arbeit Anwendung, die sich auf die §§ 110 und 111 SGB III beziehen. Spezifische Regelungen der Europäischen Union, des Bundes und der Länder können, wenn die Voraussetzungen bestehen, zusätzlich zum Einsatz gebracht werden. Damit werden sozialverträgliche – durch die Sozialpartner einvernehmlich beschlossene – Personalveränderungen im Falle von Umstrukturierungen, Teilschließungen, Liquidationen, Insolvenzen, Outsourcing und Neugründungen unterstützt. Insofern sorgen die Maßnahmen für

  • eine einvernehmliche Lösung mit den Beschäftigten,
  • angemessene Personalkosten im Trennungsprozess,
  • die Abwendung von Rechtsstreitigkeiten,
  • eine zügige Umstrukturierung, damit die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt,
  • ein sozial engagiertes Image des Unternehmens trotz Personalabbau,
  • die Motivation der verbleibenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie
  • eine weiterhin intakte Bindung zu Kunden und Lieferanten.

Transfermaßnahmen generieren somit für beide Parteien eine Win-Win-Situation: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat aus einem gesicherten, bis zu 12 Monaten befristeten Beschäftigungsverhältnis in einer Transfergesellschaft die besten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber nimmt seine soziale Verantwortung wahr, reduziert seinen Verwaltungsaufwand, seine Personalkosten und minimiert sein Risikopotenzial. Im Gegenzug gewährleistet er das Transferprojekt über einen Transfersozialplan, welcher sich über die Bruttomonatsgehälter der Kündigungsfristen finanzieren lässt. Da ein Übergang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft schnell erfolgen kann, kann das Unternehmen zügig die Voraussetzungen für eine Restrukturierung schaffen, was oft auch für Verhandlungen mit Banken wichtig ist.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über dieses Instrument erfahren wollen. Gern stellen wir Ihnen in einem Onlinetermin die Grundlagen und die praktische Umsetzung vor. Kostenlos und unverbindlich.

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