Ihre Pflichten als Unternehmer
Folgende Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz schreibt der Gesetzgeber für jedes Unternehmen vor:
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
- Organisation der Ersten Hilfe
- Organisation des Brandschutzes
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Überprüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen