Neues Sofortprogramm des Bundes zur Förderung von Beratungsleistungen für von der Corona-Krise betroffene KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bestehende Richtlinie Förderung unternehmerischen Know-hows mit einer Soforthilfe für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler modifiziert. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung von Beratungsleistungen bis zu einem Betrag von 4.000,00 EUR, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle/ BAFA direkt an die Berater gezahlt werden. Damit werden den beratenen Firmen und Freiberuflern die finanziellen Zwischenbelastungen abgenommen.

Die Zugangsvoraussetzungen zur Soforthilfe entsprechen denen der bestehende Richtlinie Förderung unternehmerischen Know-hows, der KMU-Regelung und der de-minimis-Regelung.

Informationen und das Online-Antragsformular finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Sie benötigen Beratung für Ihr KMU und wollen die Förderung in Anspruch nehmen? Wir sind gelistete BAFA-Beratung. Informieren Sie sich einfach über unsere Leistungen im Bereich KMU-Beratung und kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen helfen können.

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