Neuer Arbeitsschutzstandard gegen das COVID-19
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.04.2020 einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt. Zum Schutz der Beschäftigten bei Wiederaufnahme der Tätigkeit empfiehlt die Bundesregierung folgende Eckpunkte:
- Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
- Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
- Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
- Niemals krank zur Arbeit!
- Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
- Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
- Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
Den vollständigen Text des Arbeitsschutzstandards finden Sie hier.