Neuer Arbeitsschutzstandard gegen das COVID-19

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.04.2020 einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt. Zum Schutz der Beschäftigten bei Wiederaufnahme der Tätigkeit empfiehlt die Bundesregierung folgende Eckpunkte:

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
  5. Niemals krank zur Arbeit!
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“

Den vollständigen Text des Arbeitsschutzstandards finden Sie hier.

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