Zum Bedienen von Flurförderfahrzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nachweisen können. Die Ausbildung vermittelt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse, die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Für Informationen setzten Sie sich gern mit uns in Verbindung.